Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand und Bedingungen

(1) Gegenstand der vorliegenden AGB ist die grundsätzliche Regelung des Geschäftsverkehrs zwischen der CRIZ und dem Vertragspartner sowie die generelle Festlegung der gegenseitigen Rechte und Pflichten.

(2) Die AGB gelten für Lieferungen und Leistungen des Webshops (shop.criz.ch) der Firma CRIZ. Mit Bestellung der Ware gelten diese als angenommen. Allgemeine Einkaufsbestimmungen des Käufers kommen nicht zur Geltung.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Das Angebot von CRIZ richtet sich an handlungsfähige Käufer über 18 Jahren mit Rechnungs- und Lieferadresse in der Schweiz. Die Angebote von CRIZ sind unverbindlich und nicht als bindende Offerten zu verstehen.

(2) Der Käufer erhält eine Bestelleingangsbestätigung, welche nicht verbindlich ist. Ein Auftrag kommt erst durch Zustellung der Auftragsbestätigung zu Stande.

(3) Die Angaben auf der Website (Produktbeschreibungen, Fotos, Abbildungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Preise

(1) Die aktuellen Preise sind im Webshop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise der Produkte angebotenen Produkte verstehen sich brutto in CHF, inklusive Mehrwertsteuer und ab Lager CRIZ. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Lieferung sind in den Preisen nicht enthalten und gehen zu Lasten des Käufers.

(2) Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Lieferzeiten

(1) Die von CRIZ angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen. Sollte sich eine Lieferung über einen von CRIZ ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Käufer 20 Tage nach der Bestell-eingangsbestätigung nach schriftlicher Mitteilung an den Kundendienst von der Bestellung zurücktreten. CRIZ haftet für diesen Fall gegenüber dem Käufer nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von CRIZ zurückzuführen ist.

(2) Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen CRIZ zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.

(3) Der Käufer verpflichtet sich, die angelieferte/abgeholte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Schäden an der gelieferten/abgeholten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Kalendertage nach Erhalt der Ware, CRIZ gemeldet werden. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Käufers, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

5. Bezahlung

(1) Die Bezahlung erfolgt innerhalb des Bestellprozesses über eine der unten aufgeführten Zahlungsarten. Grundsätzlich sind alle Forderungen ohne Abzug per sofort fällig.

Wir bieten folgende Zahlungsarten an:

– PostFinance

– Kreditkarte MASTERCARD

– Kreditkarte VISA

– Paypal

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche Eigentum der CRIZ. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte sorgfältig zu behandeln, solange sich diese im Eigentum von CRIZ befinden.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

(1) Mit dem Versand bzw. der Abholung der Produkte geht die Gefahr auf den Käufer über.


8. Annahmeverzug

(1) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die CRIZ die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. CRIZ ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

9. Garantie

(1) Der Entscheid über die Art der Mangelbehebung liegt in der Regel beim Hersteller. Für die Dauer der Reparatur oder der Zeit bis zur Lieferung der Austauschware besteht kein Anspruch auf kostenlosen Ersatz. Wird die defekte Ware vom Hersteller ersetzt, so wird die Austauschware dem Zeitwert des defekten Produkts angepasst. Wird ein Produkt repariert oder ausgetauscht, führt dies nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.

(2) Entscheidet sich der Hersteller anstelle einer Reparatur oder eines Austauschgeräts eine Vergütung auszurichten, so wird diese dem Zeitwert des defekten Produkts angepasst. Die Vergütung ist in keinem Fall höher als der Kaufpreis und berücksichtigt, dass der Käufer die Ware bis zum Eintreten des Defekts nutzen konnte.

(3) Gewährleistungsansprüche gegen CRIZ stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz.

10. Retouren

(1) Eine Rücksendung von Ware durch den Käufer bedarf der vorherigen Zustimmung von CRIZ und erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen.

(2) Produkte, welche CRIZ auf Käuferwunsch beschafft, sind von der Rücksendung ausgeschlossen.

(3) Durch die Reparatur oder den Austausch von Teilen treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.

(4) Retournierte Ware, welche keine Fehler hat oder diese nicht unter die Garantie fallen nicht innerhalb der Garantiefrist retourniert wird an eine falsche Adresse geschickt wird oder deren Rücksendung nicht abgesprochen wurde mangelhaft verpackt ist

können von CRIZ auf Kosten und Gefahr des Käufers retourniert werden. Es kann eine Umtriebsentschädigung geltend gemacht werden.

11. Pflichten des Vertragspartners

(1) Bei Bestellung, Registrierung und bei weiteren Geschäftskontakten mit der CRIZ ist der Teilnehmer zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Firma CRIZ jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online oder in Briefform mitzuteilen.

12. Haftung

(1) Die Haftung für Folgeschäden jedweder Art, welche direkt oder indirekt aus Nicht- / Falschlieferung oder Nichtfunktion von bei uns bezogenen Waren entstehen, wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch jegliche Haftung für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Ersatzansprüche Dritter sowie Verlust oder Schäden an Daten. Unsere Haftung bezieht sich ausschliesslich auf den Wert der von uns angebotenen Waren.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die CRIZ für sich jede Haftung für direkte und indirekte Schäden sowie Mangelfolgeschäden aus.

13. Datenschutz

(1) Bei der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung personen- oder firmenbezogener Daten hält sich die CRIZ an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Zudem werden die Personendaten zweckmässig vor Zugriffen durch unbefugte Dritte geschützt.

(2) Der Käufer darf Daten, welche er durch den Gebrauch des CRIZ Webshops erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CRIZ weitergeben und nur, wenn er die von CRIZ festgelegten Nutzungsvorschriften einhält.

(3) Mit der Bestellung erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass seine Daten zu internen Zwecken wie der Versendung von Newslettern oder ähnlichen Marketing Massnahmen verwendet werden dürfen.

14. Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

(2) Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.